DSGVO

Die Bedeutung der DSGVO für ihr Unternehmen

Datenschutz-Grundverordnung

Die Einführung der neuen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO zwingt Unternehmen zu aktivem Handeln. Der technologische Fortschritt hat den Umgang mit Daten rasant verändert, und daher hat die EU die Datenschutzbestimmungen innerhalb Europas durch die DSGVO vereinheitlicht.

Die DSGVO wird am 25. Mai 2018 wirksam. Unternehmen und Betriebe müssen nun ihre Prozesse und Abläufe im Einklang mit der DSGVO überprüfen und einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

Im Detail

Bislang wurde der Datenschutz in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt und wird nun durch die deutlich umfassendere Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt.

Die neuen Vorschriften sind vielfältig, daher biete ich als externer Datenschutzbeauftragter (mit einer Qualifikation als Diplom-Jurist) im Raum Bodensee eine Zusammenfassung der relevanten Themen für Ihr Unternehmen an.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Im Detail

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht erstmals für Unternehmen in ganz Europa die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sei es intern oder extern. Diese Pflicht gilt insbesondere, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder speichert und diese Verarbeitung als eine Kernaufgabe angesehen wird oder besondere Arten von Daten verarbeitet werden.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richtet sich nach § 4 f 1 des BDSG in Verbindung mit Art. 37 ff. Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Der Datenschutzbeauftragte hat im Unternehmen oder Betrieb die Verantwortung, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu prüfen und zu überwachen, sowie verschiedene Informationspflichten zu erfüllen. Die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten wurden umfassend erweitert, was sich auch auf seine Haftung auswirken kann.

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Bieten Sie Ihren Unternehmen rechtliche Sicherheit und Schutz gemäß der neuen DSGVO.

Als Datenschutz-Dienstleister unterstütze ich Sie dabei, den Anforderungen der neuen DSGVO in Ihrem Unternehmen gerecht zu werden!

Im Detail

Wenn Sie die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ignorieren, kann dies erhebliche Schäden für Ihr Unternehmen verursachen und Sie einem hohen Haftungsrisiko (gemäß Art. 82 DSGVO und folgende) aussetzen.

Nach der bisherigen Gesetzeslage waren Geldbußen bei Datenrechtsverstößen auf € 300.000 gedeckelt. Nach der neuen BDSGVO sind nun Geldbußen bis 10 Millionen € möglich (Art. 84 DSGVO). Bei Organisationen ist gar bis zu 2 % des Jahresumsatzes fällig.

Die Beauftragung eines erfahrenen (externen) Datenschutzbeauftragten kann Ihrem Unternehmen somit erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es dem Nutzer, gegenüber dem Unternehmen Haftungsansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche können sowohl materielle als auch immaterielle Schäden betreffen.

Unternehmen stehen somit einem unberechenbaren Haftungsrisiko gegenüber. Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie und Ihr Unternehmen dieses Risiko begrenzen.

Haftung und Schadenersatz

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Datenverarbeitung & Web Compliance

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Im Detail

Ab dem 25.5.2018 gilt für personenbezogene Daten das Prinzip der Zweckbindung, was bedeutet, dass Daten nur unter bestimmten Bedingungen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Bodensee und Umgebung stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite, um das Thema Zweckbindung zu besprechen.

Die Datenschutzerklärung sowie das Impressum rücken hier als zentrale Elemente in den Mittelpunkt. Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Bodensee kann ich ihrem Betrieb dabei helfen diese Notwendigkeiten rechtssicher und rechtskonform zu gestalten.

Dabei gilt es besonders etwaige Analysedienste (Google, PIWIK und Co.) nach der DSGVO einzusetzen.

Die Anforderungen der DSGVO bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten auf betrieblichen Webseiten wurden deutlich strenger. Früher richtete sich der Datenschutz nach dem Telemediengesetz (TMG). Die DSGVO löst nun das TMG ab und führt zu signifikanten Änderungen der Pflichten, insbesondere für Webseitenbetreiber. Die DSGVO verbessert erheblich die Bereitstellung von Informationen jeder Art für die Nutzer von Onlineauftritten.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Hier weiter zum Kontaktformular mit SSL-Sicherheit
Ihre Eingaben sind bei mir sicher, als externer Datenschutzbeauftragter verwende ich selbstverständlich ein SSL-Zertifikat. SSL bedeutet „Secure-Sockets-Layer“ und dient der Verschlüsselung der Kommunikation und der Daten, die zwischen ihrem Computer und meinem Server transportiert werden!

Das Recht auf Vergessenwerden

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

In detail…

Das Recht auf „Vergessenwerden“ ist ein neuer Bestandteil der DSGVO. Hier muss alles dafür getan werden um dem Nutzer zu helfen seine personenbezogenen Daten zu löschen. Die Löschungspflicht macht es daher erforderlich alle Datenprozesse so zu gestalten dass der Löschungsaufforderung zügig nachgegangen werden kann.

Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Bodensee kann ich dabei helfen und ihren Betrieb für die Anforderungen der DSGVO ‚fit machen‘.

Wann immer der Zweck der Datenverarbeitung erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann, sind die Daten zu löschen. Die Löschung personenbezogener Daten muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn der Betroffene eine zugrunde liegende Einwilligungserklärung widerruft. Auch im Juni 2017 bestätigte der EuGH das Recht auf Vergessenwerden gemäß DSGVO, das jedem Betroffenen etwa gegenüber den Google, Yahoo & Co. zukommt.

Im Detail

Wichtig für den Datenschutz ist der Betrieb einer verschlüsselten Webseite mit SSL-Zertifizierung. Diese Zertifikate sind käuflich zu erwerben und können dann durch den Administrator umgesetzt werden.

Als externer Datenschutzbeauftragter im Raum Bodensee kann ich dabei helfen alle nötigen Zertifizierungen einzusetzen und dann in einem weiteren Schritt das behördliche Datenschutzssiegel für IT gem. dem Landesdatenschutzgesetz (SH) zu erhalten.

SSL steht für „Secure Sockets Layer“. Ein SSL ist ein Sicherheitsprotokoll, das eine verschlüsselte Verbindung zwischen einem Webserver und einem Webbrowser herstellt. Ein SSL-Zertifikat authentifiziert die verschlüsselte Verbindung und enthält bestätigte Informationen über den Eigentümer einer Webseite. Meine Webseite verfügt selbstverständlich über diese Sicherheitstechnik.

Zertifizierungen (SSL)

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Informationspflichten

Externer Datenschutzbeauftragter und Dipl.-Jurist im Raum Bodensee

Im Detail

Nach der neuen DSGVO müssen ab jetzt nicht nur die Firma angegeben werden, sondern darüber hinaus auch die Kontaktdaten der Person die für die Verarbeitung der Daten im Betrieb verantwortlich ist (Datenschutzbeauftragter extern oder intern).

Weiters ist das berechtigte Interesse zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der (personenbezogenen) Daten sowie die entsprechende Rechtsgrundlage zu benennen (Art. 44 DSGVO). Dies schließt die Länge der Speicherung, die Belehrung über Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte explizit mit ein. Auch ist die Nennung einer entsprechenden Aufsichtsbehörde (mit Beschwerderecht) zwingend vorgeschrieben.

Auch der Empfänger der personenbezogenen Daten muss kenntlich gemacht werden sowie die Maßnahmen dargestellt werden die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten sollen.

Bei automatisierter Datenerhebung sind die Prozesse offenzulegen, es fragt sich nach der Systematik der Erhebung (Profiling).

Besondere Aufmerksamkeit schenkt die DSGVO der Erhebung der Daten durch Dritte, etwa wenn ihr Unternehmen einen Dienstleister hierfür nutzt.

Wichtig zu wissen ist ausserdem dass bei den Informationspflichten gewissen Formen und Fristen einzuhalten sind. Meist besteht die Pflicht sofort, kann aber in Einzelfällen bis zu einem Monat verlängert werden.

Als ihr externer Datenschutzbeauftragter kann ich ihrem Unternehmen bei der Umsetzung dieser Informationspflichten helfen.